Kirchenmitgliedschaft

Die evangelische Taufe begründet die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche A.B. (evangelisch-lutherisch) oder der Evangelischen Kirche H.B. (evangelisch-reformiert). Sie können Ihr Kind taufen lassen (Kindertaufe). Dazu benötigen Sie Paten, von denen einer evangelisch sein sollte. Bei einer Taufe im Erwachsenenalter sind keine Paten erforderlich (Erwachsenentaufe).

Bei der Übersiedlung aus einem anderen Land ist darauf zu achten, sich beim Pfarramt zwecks Aufnahme in die Pfarrgemeinde anzumelden.
Bei einem Übertritt aus einer anderen Kirche oder Religionsgemeinschaft muss man diese zunächst verlassen.

Der Austritt erfolgt auf der Bezirkshauptmannschaft (Meldezettel, Taufbescheinigung o.ä. sind vorzulegen). Ausgetretene Evangelische können nach einem Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer wieder in die evangelische Kirche aufgenommen werden.

Für weitergehende Fragen steht Ihnen Pfarrer Engelhardt gerne zur Verfügung.